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Ein Podologe ist kein Fußpfleger

Was ist der Unterschied zwischen Fußpflegern und uns Podologen? Wir klären auf, was Sie wissen sollten.



Kosmetische Fußpfleger kümmern sich ausschließlich um gesunde Füße

"Kosmetische Fußpflege" wiird landläufig als die Ausübung von pflegerischen, vorbeugenden und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß bezeichnet. Das Behandlungsspektrum ist auf kosmetische Arbeiten wie Nägel schneiden, Hornhautentfernen und Fußmassagen beschränkt. Selbst bei einer (medizinisch) notwendigen, durch den Arzt bestätigten Behandlung, zum Beispiel bei Gefahr des Einwachsens von Nägeln oder Schmerzen auf Grund von Verhornungen dürfen bei diesem Patienten auch nur die Nägel geschnitten und/oder die Verhornungen entfernt werden. Bei der kosmetischen Fußpflege werden die Füße also nur gepflegt, aber nicht medizinisch behandelt. Somit gehören zum Beispiel Hühneraugen und eingewachsene Nägel nicht in die Hände von kosmetischen Fußpflegern.


Podologen wie wir es sind kümmern sich um kranke Füße

Die Podologie ist den Gesundheitsberufen im Bereich Heilmittel zugeordnet. Während die Bezeichnung "Fußpfleger" keine geschützte Berufsbezeichnung ist, darf man den Titel "Podologe" erst nach dem Bestehen einer staatlichen geregelten Prüfung führen. Das Podologengesetz hat in §§ 3ff. die Ausbildung geregelt. Sie dauert in Vollzeitform zwei Jahre, in Teilzeitform höchstens vier Jahre und wird mittels einer staatlichen Prüfung abgeschlossen.


Nach ihrer Ausbildung sind Podologen in der Lage, durch Anwendung geeigneter Verfahren, nach den anerkannten Regeln der Hygiene, allgemeine und spezielle podologische Maßnahmen selbstständig durchzuführen, pathologische Veränderungen oder Erkrankungssymptome am Fuß zu erkennen und bei Bedarf ärtzlich abklären zu lassen. Podologen behandeln dabei die Füße manuell oder tragen durch das Anfertigen von Hilfsmitteln aktiv zur Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen bei.


Das Tätigkeitsfeld von Podologen umfasst unter anderem:


- Korrektes Schneiden der Nägel, die Behandlung eingerollter und eingewachsener Nägel, Behandlungen von Nagelmykosen oder verdickten Nägeln.


- Das Abtragen übermäßiger Hornhaut und Schwielen und die anschließende Pflege. Die Behandlung beziehungsweise das fachgerechte Entfernen von Clavi und Verrucae.


- Die Entlastung schmerzhafter Stellen durch Druck-und Reibungsschutz.


- Das Anfertigen spezieller Nagelspangen (Orthonyxie) bei eingewachsenen oder eingerollten Nägeln.


- Das Anfertigen von langlebigen Druckentlastungen (Orthosen).


- Das Anfertigen künstlichen Nagelersatzes mithilfe der Nagelprothetik.


- Allgemeine und individuelle Patientenberatung.


Bei ihrer Tätigkeit unterliegen Podologen verschiedenen Anforderungen wie dem Medizinproduktgesetz.


Sie haben Probleme mit Ihren Füßen? Dann kontaktieren Sie unsere Privatpraxis. Gerne helfen wir Ihnen weiter.

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