Auch nach den letztmaligen behördlichen Lockerungen ist es mir derzeit nur gestattet Behandlungen auf ärtzliche Anweisung, durch ein Privatrezept oder ein Rezept der Berufsgenossenschaft, durchzuführen.
Sie verfügen bereits über ein Privatrezept? Dann kontaktieren Sie mich gern zu einer Terminvereinbarung
Kim Thier
Podologin
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